Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Carrier Global Corporation; Toshiba Carrier Corporation - BWB/Z-5908 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carrier Global Corporation; Toshiba Carrier Corporation

BWB/Z-5908

23.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carrier Global Corporation, USA, beabsichtigt den indirekten Erwerb von weiteren 55 % der Anteile an und alleinige Kontrolle über Toshiba Carrier Corporation, Japan.

Betroffener Geschäftszweig: Wärme- und Kälteversorgung

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht