Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Carrier Global Corporation; Toshiba Carrier Corporation - BWB/Z-5908 | Bundeswettbewerbsbehörde

Carrier Global Corporation; Toshiba Carrier Corporation

BWB/Z-5908

23.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Carrier Global Corporation, USA, intends to indirectly acquire additional 55 % of the shares in and sole control over Toshiba Carrier Corporation, Japan.

Economic Sector: Steam and air conditioning supply

D - ELECTRICITY, GAS, STEAM AND AIR CONDITIONING SUPPLY

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.04.2022 weggefallen.

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