Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

The Goldman Sachs, Inc.; Xempus AG - BWB/Z-5904 | Bundeswettbewerbsbehörde

The Goldman Sachs, Inc.; Xempus AG

BWB/Z-5904

17.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

The Goldman Sachs, Inc., New York ("Goldman Sachs"), wird mittelbar eine Kapitalbeteiligung an der Xempus AG, Deutschland ("Xempus"), und damit Kontrolle gemeinsam mit dem derzeitigen allein kontrollierenden Gesellschafter HPE Growth B.V., Niederlande ("HPE"), erwerben.
 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2022 weggefallen.

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