Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
The Goldman Sachs, Inc.; Xempus AG
BWB/Z-5904
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Goldman Sachs Group, Inc., New York ("Goldman Sachs"), will make an indirect equity investment in Xempus AG, Germany ("Xempus"), resulting in the acquisition of joint control together with the current solely controlling shareholder of Xempus, HPE Growth B.V., the Netherlands ("HPE").
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2022 weggefallen.