Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eurovia GmbH; Colberg & Forster GmbH - BWB/Z-5896 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eurovia GmbH; Colberg & Forster GmbH

BWB/Z-5896

04.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 50% der Anteile und gemeinsamer Kontrolle an der Colberg & Forster GmbH, Peine, Deutschland durch die EUROVIA GmbH, Berlin, Deutschland.

Betroffener Geschäftszweig: Herstellung von sonstigen Erzeugnissen a.n.g.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht