Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Eurovia GmbH; Colberg & Forster GmbH
BWB/Z-5896
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Acquisition of 50% of the shares in Colberg & Forster GmbH, Peine, Germany, by EUROVIA GmbH, Berlin, Germany, and acquisition of joint control in Colberg & Forster
GmbH.
Relevant industries: Manufacturing n.e.c.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.04.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.04.2022 weggefallen.