Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SIG Combibloc Group AG; Clean Flexible Packaging Holding B.V.
BWB/Z-5893
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die SIG Combibloc Group AG (Neuhausen am Rheinfall / Schweiz) beabsichtigt, alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über die Clean Flexible Packaging Holding B.V
(SX Tilburg / Niederlande) einschließlich ihrer direkten und indirekten Tochtergesellschaften zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft flexible Verpackungslösungen.
Betroffene Branche: Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2022 weggefallen.