Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

SIG Combibloc Group AG; Clean Flexible Packaging Holding B.V. - BWB/Z-5893 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIG Combibloc Group AG; Clean Flexible Packaging Holding B.V.

BWB/Z-5893

02.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SIG Combibloc Group AG (Neuhausen am Rheinfall / Switzerland) intends to acquire all shares in and sole control over Clean Flexible Packaging Holding B.V (SX Tilburg /
the Netherlands) including its direct and indirect subsidiaries.
The proposed concentration concerns flexible packaging solutions.
Affected industry: Manufacture of plastic packing goods.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2022 weggefallen.

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