Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
TOOLPORT GmbH; GFP HandelsgesmbH
BWB/Z-5891
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
TOOLPORT GmbH (Norderstedt / Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile an und alleinige Kontrolle über GFP HandelsgesmbH (Eferding / Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Direktvertrieb von Gartenzubehör/-artikeln, insb. Gewächshäusern, Hochbeeten, Kompostern und Carports für Endverbraucher.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2022 weggefallen.