Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

TOOLPORT GmbH; GFP HandelsgesmbH - BWB/Z-5891 | Bundeswettbewerbsbehörde

TOOLPORT GmbH; GFP HandelsgesmbH

BWB/Z-5891

01.03.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TOOLPORT GmbH (Norderstedt / Germany) intends to acquire 100% of the shares in and sole control over GFP HandelsgesmbH (Eferding / Austria). The proposed concentration concerns the manufacture and direct sale of gardening accessories/articles, in particular greenhouses, raised beds, composters and carports to end users. 

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2022 weggefallen.

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