Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

CERATIZIT S.A.; Stadler Metalle GmbH & Co. KG - BWB/Z-5886 | Bundeswettbewerbsbehörde

CERATIZIT S.A.; Stadler Metalle GmbH & Co. KG

BWB/Z-5886

25.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

CERATIZIT S.A., Luxemburg, beabsichtigt, seine Beteiligung an Stadler Metalle GmbH & Co, KG, Türkheim, Deutschland, von 50% auf 100% zu erhöhen, so dass es zu einem Wechsel von gemeinsamer zu alleiniger Kontrolle von CERATIZIT S.A. über Stadler Metalle GmbH & Co. KG kommt. 

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2022 weggefallen.

zurück zur Übersicht