Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
CERATIZIT S.A.; Stadler Metalle GmbH & Co. KG
BWB/Z-5886
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CERATIZIT S.A., Luxembourg, intends to increase its shareholding in Stadler Metalle GmbH & Co, KG, Türkheim, Germany, from 50% to100%, so that there will be a change from joint to sole control of CERATIZIT S.A. over Stadler Metalle GmbH & Co. KG kommt.
E - WATER SUPPLY; SEWERAGE, WASTE MANAGEMENT AND REMEDIATION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.03.2022 weggefallen.