Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Ardian France S.A.;SAE (UK) Holdings Limited; SAE Technology Group Holdings B.V. - BWB/Z-5881 | Bundeswettbewerbsbehörde

Ardian France S.A.;SAE (UK) Holdings Limited; SAE Technology Group Holdings B.V.

BWB/Z-5881

22.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Ardian France S.A. (Paris / Frankreich) beabsichtigt, mittelbar über das kontrollierte Portfoliounternehmen ADE Holding SAS (Paris / Frankreich), durch den Erwerb sämtlicher Anteile an und der alleinigen Kontrolle über SAE (UK) Holdings Limited (London / Großbritannien) und SAE Technology Group Holdings B.V. (Amsterdam / Niederlande) das europäische Geschäft von SAE Institute zu übernehmen. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Hochschulbildung. 
 

Betroffener Geschäftszweig: P - Erziehung und Unterricht

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2022 weggefallen.

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