Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Ardian France S.A.;SAE (UK) Holdings Limited; SAE Technology Group Holdings B.V.
BWB/Z-5881
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 21.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Ardian France S.A. (Paris / France) intends to indirectly acquire, through the controlled portfolio company ADE Holding SAS (Paris / France), all the shares in and sole control over SAE (UK) Holdings Limited (London / UK) and SAE Technology Group Holdings B.V. (Amsterdam / The Netherlands), thereby acquiring SAE Institute's European operations. The proposed concentration concerns higher education.
P - PUBLIC ADMINISTRATION AND DEFENCE; COMPULSORY SOCIAL SECURITY
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.03.2022 weggefallen.