Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Take-Two Interactive Software, Inc.; Zynga Inc.
BWB/Z-5876
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Take-Two Interactive Software, Inc. (New York City / Vereinigte Staaten von Amerika) beabsichtigt, die alleinige Kontrolle über Zynga Inc. (San Francisco / Vereinigte Staaten von Amerika) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Videospiele.
Betroffener Geschäftsbereich: Verlegen von Computerspielen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2022 weggefallen.