Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Take-Two Interactive Software, Inc.; Zynga Inc.
BWB/Z-5876
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Take-Two Interactive Software, Inc. (New York City / USA) intends to acquire sole control over Zynga Inc. (San Francisco / USA). The proposed concentration concerns video games.
Affected industry: Publishing of computer games.
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.03.2022 weggefallen.