Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
CETP IV Investment 12 S.à.r.l.; Shopware AG
BWB/Z-5871
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CETP IV Investment 12 S.à r.l. (Luxemburg / Luxemburg), die von Fonds kontrolliert wird, welche von The Carlyle Group Inc. (Washington, DC / USA) verwaltet werden, beabsichtigt, indirekt gemeinsame Kontrolle über die Shopware AG (Schöppingen / Deutschland) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Digital-Commerce-Lösungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2022 weggefallen.