Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
CETP IV Investment 12 S.à.r.l.; Shopware AG
BWB/Z-5871
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
CETP IV Investment 12 S.à r.l. (Luxembourg / Luxembourg), which is controlled by funds managed by affiliates of The Carlyle Group Inc. (Washington, DC / USA), intends to indirectly acquire joint control over Shopware AG (Schöppingen / Germany).
The proposed concentration concerns the provision of digital commerce solutions.
J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 11.03.2022 weggefallen.