Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

EQT Fund Management S.à.r.l.; CFC Gruppe Limited - BWB/Z-5868 | Bundeswettbewerbsbehörde

EQT Fund Management S.à.r.l.; CFC Gruppe Limited

BWB/Z-5868

08.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

EQT IX, verwaltet von EQT Fund Management S.à.r.l. (Luxemburg), beabsichtigt, eine Beteiligung von mehr als 25% an der CFC Group Limited (Vereinigtes Königreich) und
ihren Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich der Versicherungsvermittlungsdienstleistungen.
Betroffener Wirtschaftszweig: Mit Versicherungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2022 weggefallen.

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