Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
EQT Fund Management S.à.r.l.; CFC Gruppe Limited
BWB/Z-5868
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.02.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT IX, managed by EQT Fund Management S.à.r.l. (Luxembourg), intends to acquire a shareholding of more than 25% in CFC Group Limited (United Kingdom) and
its subsidiaries. The proposed concentration concerns insurance intermediary services.
Affected industry: Activities auxiliary to insurance and pension funding
K - TELECOMMUNICATION, COMPUTER PROGRAMMING, CONSULTING, COMPUTING INFRASTRUCTURE AND OTHER INFORMATION SERVICE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.03.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.03.2022 weggefallen.