Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Granit Holding und Livegra; Trippl und Trippl Transporte
BWB/Z-5858
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die Granit Holding GmbH und die LIVEGRA GmbH beabsichtigen, insgesamt jeweils 100% der Geschäftsanteile an der Trippl Gesellschaft m.b.H. sowie der Gbr. Trippl
Transporte GmbH zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Baugewerbe und Baunebengewerbe sowie Güterbeförderung
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2022 weggefallen.