Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Granit Holding und Livegra; Trippl und Trippl Transporte - BWB/Z-5858 | Bundeswettbewerbsbehörde

Granit Holding und Livegra; Trippl und Trippl Transporte

BWB/Z-5858

01.02.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die Granit Holding GmbH und die LIVEGRA GmbH beabsichtigen, insgesamt jeweils 100% der Geschäftsanteile an der Trippl Gesellschaft m.b.H. sowie der Gbr. Trippl
Transporte GmbH zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Baugewerbe und Baunebengewerbe sowie Güterbeförderung

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2022 weggefallen.

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