Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Granit Holding und Livegra; Trippl und Trippl Transporte
BWB/Z-5858
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 31.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
The Granit Holding GmbH and the LIVEGRA GMBH intend to acquire a total of 100% of the shares of the Trippl Gesellschaft m.b.H. and the Gbr Trippl Transporte GmbH.
F - CONSTRUCTION
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 01.03.2022 weggefallen.