Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vegeta S.r.l.; Biofarma S.r.l. - BWB/Z-5856 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vegeta S.r.l.; Biofarma S.r.l.

BWB/Z-5856

31.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vegeta S.r.l., Mailand, Italien, eine von Ardian France, S.A., Paris, Frankreich, kontrollierte Gesellschaft, beabsichtigt, eine Beteiligung von 70% an und alleinige Kontrolle über Biofarma S.r.l., Mereto di Tomba (Udine), Italien, zu erwerben.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen; C.10.89 Herstellung von sonstigen Nahrungsmitteln a.n.g.; Herstellung von Körperpflegemitteln und Duftstoffen
 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2022 weggefallen.

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