Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Vegeta S.r.l.; Biofarma S.r.l. - BWB/Z-5856 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vegeta S.r.l.; Biofarma S.r.l.

BWB/Z-5856

31.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Vegeta S.r.l., Milan, Italy, a company controlled by Ardian France, S.A., Paris, France, intends to acquire a 70% stake and sole control over Biofarma S.r.l., Mereto di Tomba (Udine), Italy.

C - MANUFACTURING

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.02.2022 weggefallen.

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