Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Soravia Equity GmbH; Familie Werner Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-5845
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Soravia Equity GmbH mit dem Sitz in Wien, eine Gesellschaft der SORAVIA-Gruppe, beabsichtigt 51 % der Geschäftsanteile der Familie Werner GmbH mit dem Sitz in St. Anton am Arlberg zu erwerben.
Betroffener Geschäftszweig: Beherbergung und Gastronomie
Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.02.2022 weggefallen.