Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Soravia Equity GmbH; Familie Werner Gesellschaft m.b.H.
BWB/Z-5845
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Soravia Equity GmbH with business seat in Vienna, a company of SORAVIA-Group, intends to acquire 51 % of the shares in Familie Werner GmbH with business seat in St. Anton am Arlberg.
Affected Business Branch: Accommodation and Gastronomy
I - ACCOMMODATION AND FOOD SERVICE ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.02.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.02.2022 weggefallen.