Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Heise Medien; yeebase - BWB/Z-5844 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heise Medien; yeebase

BWB/Z-5844

14.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Allee 10, Hannover, Deutschland, hat 100 % der Anteile der yeebase media GmbH mit Sitz in Hannover, Deutschland, Betreiber der digita-len Plattform t3n.de, erworben. 

Betroffener Geschäftszweig: Medien 

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2022 weggefallen.

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