Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Heise Medien; yeebase - BWB/Z-5844 | Bundeswettbewerbsbehörde

Heise Medien; yeebase

BWB/Z-5844

14.01.2022

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.01.2022 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Heise Medien GmbH & Co. KG, Karl-Wiechert-Allee 10, Hannover, Deutschland acquired 100% of the shares in yeebase media GmbH, Hannover, Germany, operator of the digital platform t3n.de.

J - PUBLISHING, BROADCASTING, AND CONTENT PRODUCTION AND DISTRIBUTION ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.02.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.02.2022 weggefallen.

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