Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Merkur Versicherung Aktiengesellschaft; NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich
BWB/Z-5811
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Merkur Versicherung Aktiengesellschaft, Graz, beabsichtigt, sämtliche Aktien der NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich, Salzburg, zu erwerben.
Betroffene Geschäftszweige: Versicherungen
K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2022.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2022 weggefallen.