Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft; NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich - BWB/Z-5811 | Bundeswettbewerbsbehörde

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft; NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich

BWB/Z-5811

21.12.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.12.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Merkur Versicherung Aktiengesellschaft, Graz, intends to acquire all of the shares of NÜRNBERGER Versicherung Aktiengesellschaft Österreich, Salzburg.

K - TELECOMMUNICATION, COMPUTER PROGRAMMING, CONSULTING, COMPUTING INFRASTRUCTURE AND OTHER INFORMATION SERVICE ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.01.2022.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.01.2022 weggefallen.

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