Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quva S.à.r.l.; ConDoor Holding B.V. - BWB/Z-5659 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quva S.à.r.l.; ConDoor Holding B.V.

BWB/Z-5659

07.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Quva S.à.r.l., Luxemburg, beabsichtigt den indirekten Erwerb von 75 % der Anteile und damit alleinige Kontrolle über die ConDoor Holding B.V., Niederlande, samt ihrer Tochtergesellschaften, von der Azimuth InvestCo B.V., Jama Beheer B.V., Rend Beheer B.V. und der Stichting Administratiekantoor (alle Niederlande).

 

Industrie: Herstellung von Toren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.10.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.10.2021 weggefallen.

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