Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Quva S.à.r.l.; ConDoor Holding B.V.
BWB/Z-5659
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Quva S.à.r.l., Luxembourg, intends to indirectly acquire 75% of the shares in and thereby sole control over ConDoor Holding B.V., Netherlands, and its subsidiaries, from Azimuth InvestCo B.V., Jama Beheer B.V., Rend Beheer B.V., and Stichting Administratiekantoor, all Netherlands.
Industry: Manufacture of doors
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 05.10.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 06.10.2021 weggefallen.