Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SPIE S.A.; DÜRR Group GmbH
BWB/Z-5647
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
SPIE S.A., Frankreich, beabsichtigt den indirekten Erwerb, über die SPIE Building Technology & Automation GmbH, Deutschland, aller Anteile und somit alleiniger Kontrolle an der DÜRR Group GmbH, Deutschland, einschließlich deren Tochtergesellschaften, von der A. Dürr Holding II GmbH, Deutschland.
Der beabsichtigte Zusammenschluss betrifft den Bereich sonstige wissenschaftliche und technische Tätigkeiten.
Betroffener Geschäftsbereich: Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten
Betroffener Geschäftszweig: M - Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2021 weggefallen.