Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act

SPIE S.A.; DÜRR Group GmbH - BWB/Z-5647 | Bundeswettbewerbsbehörde

SPIE S.A.; DÜRR Group GmbH

BWB/Z-5647

02.09.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.09.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

SPIE S.A., France, intends to indirectly acquire, through SPIE Building Technology & Automation GmbH, Germany, all shares and thus sole control over DÜRR Group GmbH, Germany, including its subsidiaries, from A. Dürr Holding II GmbH, Germany. The proposed transaction concerns the area of other professional, scientific and technical activities.

 

Branch of business concerned: Other professional, scientific and technical activities

M - REAL ESTATE ACTIVITIES

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.09.2021 weggefallen.

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