Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
REMONDIS SE & Co. KG; Meidlinger Gerüstbau GmbH
BWB/Z-5631
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die REMONDIS SE & Co. KG, Deutschland, eine Konzerngesellschaft der Rethmann-Gruppe, Deutschland, beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an und dadurch die alleinige Kontrolle über die Meidlinger Gerüstbau GmbH, Österreich, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Gerüstbausektor.
Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2021 weggefallen.