Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
REMONDIS SE & Co. KG; Meidlinger Gerüstbau GmbH
BWB/Z-5631
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
REMONDIS SE & Co. KG, Germany, which forms part of the Rethmann group, Germany, intends to acquire indirectly 100% of the shares in and sole control over Meidlinger Gerüstbau GmbH, Austria.
The concentration concerns the sector for scaffolding.
F - CONSTRUCTION
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.09.2021 weggefallen.