Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

aptus 1819. GmbH; YT Industries GmbH - BWB/Z-5608 | Bundeswettbewerbsbehörde

aptus 1819. GmbH; YT Industries GmbH

BWB/Z-5608

10.08.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

aptus 1819. GmbH, Frankfurt am Main, ein Special Purpose Vehicle, das von ARDIAN Holding S.A.S., Paris, Frankreich, kontrolliert wird, beabsichtigt, alle Anteile an und damit die alleinige Kontrolle über die YT Industries GmbH, Hausen, zu erwerben. YT ist in der Entwicklung und dem Verkauf von Mountainbikes über einen eigenen Webshop tätig. ARDIAN ist eine unabhängige Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Paris, die Investmentfonds verwaltet und berät, die auf Investitionen in nicht börsennotierte Unternehmen und in andere Fonds spezialisiert sind.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.09.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2021 weggefallen.

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