Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
aptus 1819. GmbH; YT Industries GmbH
BWB/Z-5608
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 10.08.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
ARDIAN Holding S.A.S., Paris, France (“ARDIAN”) intends to indirectly acquire sole control over YT Industries GmbH (“YT”), Hausen. YT is active in the development and sale of mountain bikes via a proprietary web-shop. ARDIAN is an independent private equity firm based in Paris that manages and advises investment funds specializing in investments in unlisted companies and in other funds.
Affected business areas: development and sale of bicycles
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.09.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.09.2021 weggefallen.