Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BASF SE; Vattenfall Hollandse Kust Zuid 1&2 C.V.; Vattenfall Hollandse Kust Zuid 3&4 C.V. - BWB/Z-5530 | Bundeswettbewerbsbehörde

BASF SE; Vattenfall Hollandse Kust Zuid 1&2 C.V.; Vattenfall Hollandse Kust Zuid 3&4 C.V.

BWB/Z-5530

13.07.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.07.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

BASF SE beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an Nehalennia 5 B.V., Nehalennia 6 B.V., Nehalennia 11 B.V. und Nehalennia 12 B.V., sowie 49% der Anteile an Hollandse Kust Zuid 1&2 B.V. und Hollandse Kust Zuid 3&4 zu erwerben und wird damit indirekt 49,49% an Vattenfall Hollandse Kust Zuid 1&2 C.V. und Vattenfall Hollandse Kust Zuid 3&4 halten.

Betroffene Geschäftsbereiche: Elektrizitätserzeugung und Elektrizitätshandel

Betroffener Geschäftszweig: D - Energieversorgung

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 10.08.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Zurückziehung der Zusammenschlussanmeldung: Die Anmelderin hat am 23.07.2021 die Zusammenschlussanmeldung zurückgezogen.​

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