Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Oerlikon Textile Holding AG, Pfäffikon; INglass S.p.A. - BWB/Z-5385 | Bundeswettbewerbsbehörde

Oerlikon Textile Holding AG, Pfäffikon; INglass S.p.A.

BWB/Z-5385

26.04.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Oerlikon Textile Holding AG, Pfäffikon (Schweiz) beabsichtigt, eine 100%-Beteiligung an und alleinige Kontrolle über INglass S.p.A. (Italien) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Spritzgusssysteme für industrielle Anwendungen.


Betroffener Geschäftsbereich: Maschinenbau; Herstellung von Maschinen für die Verarbeitung von Kunststoffen und Kautschuk

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2021 weggefallen.

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