Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Oerlikon Textile Holding AG, Pfäffikon; INglass S.p.A.
BWB/Z-5385
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Oerlikon Textile Holding AG (Switzerland) intends to acquire a 100%-shareholding and sole control over INglass S.p.A. (Italy).
The Transaction concerns injection systems for industrial applications.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 21.05.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 22.05.2021 weggefallen.