Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Schmid Metall GmbH; Modine Group - BWB/Z-5285 | Bundeswettbewerbsbehörde

Schmid Metall GmbH; Modine Group

BWB/Z-5285

03.03.2021

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an und alleinige Kontrolle über Modine Austria Holding GmbH und deren 100 %-Beteiligungsgesellschaften Modine Austria GmbH und Modine Austria Immobilien GmbH (alle Kottingbrunn) durch Schmid Metall GmbH (Wolkersdorf im Weinviertel). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Komponenten für die Automobilindustrie.

Betroffene Geschäftszweige: Herstellung von anderen Teilen und anderem Zubehör für Kraftwagen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2021 weggefallen.

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