Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
Schmid Metall GmbH; Modine Group
BWB/Z-5285
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2021 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Acquisition of all shares in and sole control over Modine Austria Holding GmbH and its 100% subsidiaries Modine Austria GmbH and Modine Austria Immobilien GmbH (all Kottingbrunn) by Schmid Mettal GmbH (Wolkersdorf im Weinviertel). The proposed merger concerns the development, manufacturing and distribution of automotive components.
Affected business areas: Manufacturing of other parts and accessories for motor vehicles.
C - MANUFACTURING
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2021.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2021 weggefallen.