Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Innovex-Gruppe; Rubicon-Gruppe; Rubicon Holdings LP; Warburg Pincus - BWB/Z-5160 | Bundeswettbewerbsbehörde

Innovex-Gruppe; Rubicon-Gruppe; Rubicon Holdings LP; Warburg Pincus

BWB/Z-5160

18.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 18.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Innovex Downhole Solutions, Inc., Houston, Texas (USA), ein Unternehmen, das von bestimmten Fonds kontrolliert wird, die von Intervale LLC, Houston, Texas (USA) verwaltet werden, beabsichtigt, indirekt 100% der Anteile an Rubicon Oilfield International Ltd, Huston, Texas (USA) zu erwerben.

Als Gegenleistung für den Verkauf dieser Beteiligung wird der derzeitige 100%-Eigentümer von Rubicon Oilfield International Ltd., Rubicon Oilfield International Holdings, L.P., eine Beteiligung von ca 22% an und gemeinsame Kontrolle über Innovex Downhole Solutions, Inc., erwerben. Rubicon Oilfield International Holdins, L.P. wird von Warburg Pincus LLC kontrolliert. 

Geschäftszweig: Herstellung von Bergwerks, Bau- und Baustoffmaschinen

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.01.2021.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.01.2021 weggefallen.

zurück zur Übersicht