Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OQEMA AG; CB Nutrition GmbH; tegaferm Holding GmbH; CB International Holding GmbH - BWB/Z-5130 | Bundeswettbewerbsbehörde

OQEMA AG; CB Nutrition GmbH; tegaferm Holding GmbH; CB International Holding GmbH

BWB/Z-5130

02.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

OQEMA AG (Deutschland) beabsichtigt, jeweils 60% der Geschäftsanteile sowie alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften CB Nutrition GmbH (Österreich), CB Chemie GmbH (Österreich) und tegaferm Holding GmbH (Österreich) erwerben. Verkäuferin ist CB International Holding GmbH (Österreich).

Betroffener Geschäftszweig: Großhandel mit chemischen Erzeugnissen.

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2020 weggefallen.

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