Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
OQEMA AG; CB Nutrition GmbH; tegaferm Holding GmbH; CB International Holding GmbH
BWB/Z-5130
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.12.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
OQEMA AG (Germany) intends to acquire 60% of the shares in as well as sole control over each of the target companies CB Nutrition GmbH (Austria), CB Chemie GmbH (Austria) and tegaferm Holding GmbH (Austria). The shares in the target companies will be sold by CB International Holding GmbH (Austria).
ÖNACE-Code: G 46.75 – Großhandel mit chemischen Erzeugnissen
G - WHOLESALE AND RETAIL TRADE
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.12.2020 weggefallen.