Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Neovia Gruppe; TLC Logistics Graz GmbH; TLC Logistik IIz GmbH - BWB/Z-5127 | Bundeswettbewerbsbehörde

Neovia Gruppe; TLC Logistics Graz GmbH; TLC Logistik IIz GmbH

BWB/Z-5127

01.12.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Neovia Logistics Holdings Ltd, Hamilton, Bermuda beabsichtigt, über ein österreichisches Akquisitionsvehikel 100 % der Anteile an der TLC Logistik Graz, 8042 Graz und 1% der Anteile an der TLC Logistik IIz, 8262 IIz (deren restliche 99% von der TLC Logistik Graz gehalten werden) zu erwerben. Beide Unternehmen sind im Bereich der Kontraktlogistik tätig. 

Betroffener Geschäftszweig: Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr, bzw. Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Landverkehr.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.12.2020 weggefallen.

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