Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
IK Investment Partners; Kersia SAS
BWB/Z-5125
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IK Investment Partners (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und die alleinige Kontrolle über Kersia SAS (Frankreich) zu erwerben.
Die Transaktionen betreffen Reinigungs-, Desinfektions- und Hygieneprodukte sowie Produkte und Dienstleistungen zur Wasseraufbereitung und -reinigung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2020 weggefallen.