Merger Notification - Announcement according to § 10 Cartel Act
IK Investment Partners; Kersia SAS
BWB/Z-5125
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
IK Investment Partners (United Kingdom) intends to indirectly acquire all shares in and sole control over Kersia SAS (France).
The transaction concerns cleaning, sanitizing and hygiene products as well as products and services for water treatment and purification.
C - MANUFACTURING E - WATER SUPPLY; SEWERAGE, WASTE MANAGEMENT AND REMEDIATION ACTIVITIES
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.12.2020.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 18.12.2020 weggefallen.