Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

HarbourVest Partners, LLC., USA; Lagumar Group; Angulas Aguinaga, S.A.U - BWB/Z-5118 | Bundeswettbewerbsbehörde

HarbourVest Partners, LLC., USA; Lagumar Group; Angulas Aguinaga, S.A.U

BWB/Z-5118

25.11.2020

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 24.11.2020 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Fonds, die von HarbourVest Partners, LLC, Vereinigte Staaten, verwaltet oder beraten werden, beabsichtigten, indirekt eine nicht-kontrollierende Beteiligung von (i) ca. 39,9% der Anteile an der Lagumar Group, die gewöhnlich auch als Angulas Aguinaga, S.A.U., Spanien, bezeichnet wird und (ii) bis zu 100% der Anteile an der Servicios Compartidos de Industrias Alimentarias, S.L.U., Spanien, zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Meeresfrüchteprodukten, Fertiggerichten und Gemüsekonserven.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.12.2020.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.12.2020 weggefallen.

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